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Es gibt keine Kürzungen bei Familien und Sozialem! Auf der Kabinettsklausur der Bayerischen Staatsregierung wurde der Nachtragshaushalt 2025 beschlossen. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Mit dem Nachtragshaushalt haben wir eine wichtige Richtungsentscheidung für die Familien in Bayern getroffen. Wir entwickeln die freiwilligen Leistungen für Familien weiter. Sie brauchen in der Kinderbetreuung mehr Plätze, mehr Qualität und mehr Personal. Wir geben mehr Geld ins System der Kinderbetreuung. Zudem werden bayerische Familien auch weiterhin vom Freistaat mit dem Kinderstartgeld zum 1. Geburtstag der Kinder individuell gefördert. Das Familien- und Krippengeld wird deshalb ab dem 1. Januar 2026 zu einer einmaligen Leistung in Höhe von 3.000 Euro zusammengefasst. Im engen Austausch mit Kommunen und Trägern erarbeiten wir zeitnah ein Konzept zur Stärkung der Kinderbetreuung.“
Das neue, einmalige Kinderstartgeld soll zum 1. Januar 2026 beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das monatliche Familiengeld – wie bis jetzt – weiterhin ausbezahlt. Für die aktuellen Bezieherinnen und Bezieher gibt es folglich keinerlei Änderungen.
Weitere Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen der Staatsregierung finden Sie im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. November 2024.
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