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1. Bayern stimmt umfangreicher Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu
2. Bayern stärkt Jugendmedienschutz
1. Bayern stimmt umfangreicher Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu
Der Ministerrat hat dem zwischen den Ländern beschlossenen Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugestimmt. Dieser umfasst Änderungen des Medien-, ARD-, ZDF- und Deutschlandradiostaatsvertrags sowie des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird damit moderner, digitaler, aber auch schlanker. Bayern war von Anfang an Treiber der notwendigen Reform, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Der Reformstaatsvertrag enthält ein umfassendes Reformpaket und setzt bayerische Forderungen, beispielsweise zur deutlichen Reduktion der Sparten- und Hörfunkkanäle, um. Zudem wird es bei presseähnlichen Angeboten eine Nachschärfung zugunsten der Verleger geben. Die Sender dürfen beim Textangebot keine Konkurrenz zu privaten Verlagen sein. Weiter werden die Kosten für den teuren Sportrechteerwerb gedeckelt, die Zusammenarbeit aller Rundfunkanstalten untereinander gestärkt sowie die außertariflichen Gehälter in den Blick genommen. Institutionelle Neuerungen wie die Einführung eines Medienrats, in dem externe Sachverständige die Auftragserfüllung durch die Anstalten evaluieren, sollen zudem die Qualität der Angebote stärken.
Um ihrem Versorgungsauftrag gerecht zu werden, werden die Öffentlich-Rechtlichen außerdem verpflichtet, mit besonders meinungs- und vielfaltsrelevanten privaten Rundfunkanbietern zu kooperieren. Die neuen Regelungen, z.B. zum sogenannten Embedding, also der Verlinkung öffentlich-rechtlicher Angebote auf privaten Plattformen, tragen den Anforderungen unserer konvergenten Medienlandschaft Rechnung.
Der Reformstaatsvertrag wird nun dem Bayerischen Landtag zugeleitet. Er soll bei der Konferenz der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen am 12. März 2025 unterzeichnet und dann den Landesparlamenten zur abschließenden Ratifizierung übermittelt werden. Für das Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags ist der 01.12.2025 vorgesehen.
Die Anpassung des Rundfunkbeitrags und die Überlegung der Länder zum neuen Finanzierungsverfahren sind nicht Teil des Reformstaatsvertrags.
2. Bayern stärkt Jugendmedienschutz
Bayern stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit der Medienwelt des 21. Jahrhunderts. Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vom 12.12.2024 bestätigt und bekennt sich damit zu einem starken Jugendmedienschutz. Der 6. Medienänderungsstaatsvertrag wird nun zur Vorunterrichtung dem Bayerischen Landtag zugeleitet.
Herzstück der Reform ist die Einführung einer Jugendschutzvorrichtung auf Betriebssystemebene für digitale Endgeräte: Zukünftig wird es für Eltern leichter sein, den Zugang zu Apps altersgerecht zu gestalten. Der Klick auf einen „Button“ soll künftig ausreichend sein, um ein Endgerät auf eine Altersstufe einzurichten. Kindern und Jugendlichen wird dann der Zugang zu entwicklungsgefährdenden Inhalten wie Pornographie und Gewalt versperrt. Ein gesundes Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen soll damit ermöglicht werden.
Darüber hinaus werden zur Eindämmung illegaler Inhalte im Netz neue Instrumente zur Rechtsdurchsetzung geschaffen. Landesmedienanstalten können zukünftig Kreditinstituten die Mitwirkung am Zahlungsverkehr von unzulässigen Angeboten untersagen und auch inhaltsgleiche Ausweich-Domains, sog. „mirror domains“, einfacher sperren.
3. Bundesratsinitiative zur Reform der Finanzierung von Infrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr
Die BR-Initiative verfolgt das Ziel, ein ausreichendes Finanzierungsregime zum Ausbau der Schieneninfrastruktur zu etablieren und dadurch ein Scheitern wichtiger Schieneninfrastrukturprojekte zu vermeiden. Es ist leider gelebte Praxis, dass Lasten und Risiken zunehmend auf Länder und Kommunen abgewälzt werden, weil Bund und Bahn das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Bundes-GVFG) nicht praxistauglich umsetzen. Gleichzeitig bleibt die gemeinwohlorientierte DB InfraGO AG weit hinter den Erwartungen zurück. Bayern fordert daher in einer Bundesratsinitiative, dass Bund und Bahn ihrer Verantwortung nachkommen und die Finanzierung von Infrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr reformieren. Die Bahn als Trägerin der Vorhaben soll durch die Übernahme von Risiken außerdem stärkere Anreize für eine zügige und kostenbewusste Umsetzung der Maßnahmen erhalten.
Der Ministerrat hat heute beschlossen, die Forderungen des Freistaats in den Bundesrat einzubringen. Bayern fordert unter anderem, dass der Bund die tatsächlichen Planungskosten insgesamt als zuwendungsfähige Kosten anerkennt. Die bisherige Planungskostenpauschale ist nicht mehr auskömmlich. Die Differenzen können nicht länger von den Ländern oder Kommunen getragen werden.
Außerdem soll der Fördersatz für Vorhaben zur Verwirklichung des Deutschlandtaktes, soweit diese nicht aus dem Bedarfsplan des Bundes finanziert werden, auf bis zu 90 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden. So könnte der Bund das Interesse an der vorrangigen Umsetzung dieser Maßnahmen erhöhen.
Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen fordert der Freistaat auch eine Konkretisierung der Umsetzung der gemeinwohlorientierten Ziele für die DB InfraGO AG. Die gemeinwohlorientierte DB InfraGO AG darf die Umsetzung barrierefreier Ausbauten nicht davon abhängig machen, dass die damit verbundenen erhöhten Betriebskosten etwa für Rolltreppen, Aufzüge oder Blindenleitstreifen von den Ländern getragen werden. Die Bahn muss in die Lage versetzt und auch verpflichtet werden, Betriebs- und Kapitalkosten bei Ausbauvorhaben selbst zu tragen.
Ziel der bayerischen Forderungen ist nicht nur die finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen, sondern vor allem die Realisierung der dringend nötigen Infrastrukturmaßnahmen. Die Initiative wird am 14. Februar 2025 im Plenum des Bundesrates vorgestellt.
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Pressemitteilung Nr. 10 vom 13. Januar 2025( PDF 95.83 Kb)
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