Pressemitteilungen
1. Bayern bekennt sich klar zur bäuerlichen Landwirtschaft / Bayern geht voran und setzt Schwerpunkte für die grundlegende Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und die Entbürokratisierung / Bereits wichtige Schritte erzielt / Bayern zieht erste Schlüsse aus dem Ergebnis des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft
1. Bayern bekennt sich klar zur bäuerlichen Landwirtschaft / Bayern geht voran und setzt Schwerpunkte für die grundlegende Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und die Entbürokratisierung / Bereits wichtige Schritte erzielt / Bayern zieht erste Schlüsse aus dem Ergebnis des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft
Bayerns Landwirtschaft steht vor vielen Herausforderungen. Die sichere Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen heimischen Lebensmitteln als klassische Kernaufgabe ist durch die vielen Krisen wieder in den Fokus der Gesellschaft gerückt. Darüber hinaus sind die Landwirte wichtige Partner in den Bereichen Biodiversitäts-, Ressourcen- und Klimaschutz sowie für Tierwohl. Weiter leisten sie wichtige Beiträge für den ländlichen Raum und den Erhalt unserer attraktiven Kulturlandschaft. Gleichzeitig hat die seit 2023 gültige aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) eine Komplexität erreicht, die die Landwirte und die Verwaltung an die Grenzen der Umsetzbarkeit bringt. Die Staatsregierung hat sich im Koalitionsvertrag und im Zukunftsvertrag zum Ziel gesetzt, die zukünftige Agrarpolitik zusammen mit den Landwirten an den Bedürfnissen der Landwirtschaft, der Umwelt und der Gesellschaft auszurichten. Für die GAP ab 2028 soll daher frühestmöglich ein bayerischer Vorschlag in Brüssel vorgelegt werden, um aktiv auf die Neugestaltung einzuwirken.
Es ist zudem erklärtes Ziel der bayerischen Agrarpolitik, die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft dringend von überbordender Bürokratie zu befreien. Der Freistaat hat bereits auf der Herbstagrarministerkonferenz 2023 eindringlich auf den notwendigen Bürokratieabbau hingewiesen. Aufgrund der Untätigkeit des Bundes wurde im Dezember 2023 die Initiative „Gemeinsam für eine schlankere Bürokratie“ ins Leben gerufen und ein deutschlandweit einmaliger Beteiligungsprozess gestartet. Im Januar 2024 wurde ein eigener Praktikerrat unter der Leitung von Staatsminister a. D. Dr. Marcel Huber ins Leben gerufen. Das Gremium aus Landwirten, Vertretern der Landwirtschafts-, Umwelt- und Waldbesitzerverbänden, des Lebensmittelhandwerks und der Verwaltung entwickelte ein Diskussionspapier für die zukünftige Ausgestaltung der neuen GAP ab 2028 und erarbeitete Vorschläge für eine schlankere Bürokratie. Eine GAP 28 im Interesse der Landwirtschaft bedeutet vor allem wieder Beachtung von Praxistauglichkeit und Übersichtlichkeit. Der Praktikerrat hat gezeigt, dass trotz unterschiedlicher Ansichten eine Ausgestaltung der GAP möglich ist, die die Interessen der Landwirtschaft, der Umwelt und der Gesellschaft vereint. Auf Grundlage des Diskussionspapiers wurden die bayerischen Kernforderungen für die GAP 28 abgeleitet:
- Einkommenswirksame Honorierung der verantwortungsvollen Produktion von Lebensmitteln durch eine qualifizierte Grundprämie
- Praxistauglichkeit durch höhere Eigenverantwortung und schlanke Bürokratie
- Optimale Zielerreichung durch passgenaue Maßnahmen im regionalen Baukasten
- Attraktive finanzielle Anreize für Nachhaltigkeit und Tierwohl
- Stabile Familienbetriebe: das Herz der bayerischen Landwirtschaft
Diese Forderungen werden nun auf Bundes- und EU-Ebene und insbesondere bei der EU-Kommission eingebracht und vertreten.
Im Rahmen der Initiative „Gemeinsam für schlankere Bürokratie“ wurden von Mitte Februar bis Anfang März 2024 rund 100.000 landwirtschaftliche Betriebe und zeitgleich auch die Mitarbeiter an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) und den Landesanstalten zum Bürokratieabbau befragt. Letztendlich haben 13.775 Landwirtinnen und Landwirte an der Umfrage teilgenommen. Über 93 Prozent der befragten Landwirte gaben an, Angst vor Dokumentationsfehlern zu haben – ein klares und ernst zu nehmendes Signal für Überregulierung. Der Praktikerrat hat zusammen mit einem Verwaltungsgremium eine umfassende Agenda erarbeitet, mit deren Umsetzung das Landwirtschaftsministerium bereits begonnen hat. Zentrale Punkte sind der Düngebereich, die Walzverordnung, eine Vereinfachung der Regelungen zu Gewässerrandstreifen sowie der Melde- und Dokumentationspflichten im Bereich Tierhaltung. Viele Punkte können nur auf Bundes- oder EU-Ebene angegangen werden. Gleichzeitig werden die eigenen Förderprogramme auf Entschlackungs- und hilfreiche Digitalisierungsmöglichkeiten hin geprüft. Erste wichtige Weichenstellungen und Erfolge konnten schon erzielt werden. Der Beteiligungsprozess und die Ergebnisse der Umfrage haben großes Interesse, auch auf Seiten anderer Länder und des Bundes, geweckt und bieten eine solide, belastbare Basis für weitere, zielgerichtete Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der Landwirtschaft.
Auch auf EU-Ebene wurde erkannt, dass die EU-Agrarpolitik und insbesondere die GAP an die neuen globalen Herausforderungen angepasst und zugleich wieder einfacher und konsistenter werden muss. Daher wurde auf EU-Ebene ein Strategischer Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft eingerichtet. Die ersten Ergebnisse wurden am 4. September in Brüssel vorgestellt. Grundsätzlich begrüßt Bayern den Prozess und die Beteiligung Betroffener an der Diskussion um die künftige Ausrichtung der EU-Agrarpolitik. Auch decken sich einige Empfehlungen aus dem Strategischen Dialog mit bayerischen Vorstellungen und Forderungen. Vor allem die gestiegene Bedeutung der Ernährungssouveränität, der Erhalt einer funktionierenden Landwirtschaft in der EU sowie das Erreichen der Ziele in den Bereichen des Klima- und Umweltschutzes gehören dazu. Diese Ziele können nur durch eine angemessene und steigende finanzielle Ausstattung der GAP gewährleistet werden. Andererseits gibt es aus bayerischer Sicht auch kritische Anmerkungen im Strategischen Dialog, die noch eingehender geprüft werden müssen.
Die GAP sollte auch zukünftig zur Erzielung ausreichender Einkommen in der Landwirtschaft beitragen und darf nicht als eine Art EU-Agrarsozialpolitik missverstanden werden. Ebenso sollte eine mögliche gesetzliche Bevormundung des Verbraucherernährungsverhaltens nicht Ziel der zukünftigen GAP sein. Bayern wird hier im weiteren Prozess auf notwendige Anpassungen und Verbesserungen hinwirken.
2. Ministerrat beschließt bayerisches Aktionsprogramm für barrierefreie Stationen / Freistaat Bayern investiert freiwillig 100 Millionen in barrierefreien Ausbau von 24 Bahnhöfen und Haltepunkten aus allen Regierungsbezirken
Mobilität ist die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Gerade für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung ist das nicht selbstverständlich. Aber auch Gepäck oder ein Kinderwagen erschweren die Beweglichkeit und schränken die Mobilität ein. Daher ist es erklärtes Ziel der Bayerischen Staatsregierung, das bayerische Bahnnetz bis 2028 noch ein Stück barrierefreier und, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, insgesamt 100 weitere Stationen barrierefrei zugänglich zu machen. Der Freistaat wird sein freiwilliges Engagement in Zukunft deswegen ausweiten und für 24 weitere Stationen rund 100 Millionen Euro investieren. Der Ministerrat hat deshalb heute die Umsetzung des „Bayerischen Aktionsprogramms für barrierefreie Stationen“ beschlossen. Das Programm umfasst die Realisierung von bereits laufenden Maßnahmen, die Umsetzung neuer Projekte sowie die Schaffung eines Planungsvorrats zur Barrierefreiheit gemeinsam mit der DB InfraGO AG.
Mit Stand 26. Oktober 2023 waren in Bayern 515 von 1.066 Bahnhöfen und Haltepunkten barrierefrei ausgebaut. Rund 81 Prozent der Ein- und Aussteiger in Bayern profitierten bereits davon. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, im Laufe der Legislaturperiode insgesamt 100 weitere barrierefreie Stationen im bayerischen Bahnnetz zu schaffen, um dadurch mehr Tempo in den barrierefreien Stationsausbau der Deutschen Bahn in Bayern zu bringen – eine Aufgabe, für die nach dem Grundgesetz eigentlich der Bund zuständig ist.
In Kürze werden zwei Rahmen- und Planungsvereinbarungen über den Ausbau von 24 Stationen aus allen bayerischen Regierungsbezirken unterzeichnet, die von der Förderung profitieren: Beim Hauptbahnhof Fürth und den drei Bahnhöfen in Amberg, Kronach und Pegnitz handelt es sich um vier neue Realisierungsprojekte größerer, verkehrlich wichtiger Stationen, für die schon eine Planung bestand, da es Planungsprojekte aus dem Bayern-Paket II sind. Bei den 14 Stationen in Aschau (Chiemgau), Oberaudorf, Frauenau, Karpfham, Bodenwöhr Nord, Weiherhammer, Pressig-Rothenkirchen, Bad Rodach, Ramsberg, Windsbach, Poppenhausen, Waigolshausen, Gablingen, Wasserburg (Bodensee) handelt es sich um kleine Bahnstationen im ländlichen Raum (zwei pro Regierungsbezirk) mit unter 1.000 Ein- und Aussteigern. Eching, Eichstätt Bahnhof, Neufahrn (Niederbayern), Kulmbach, Weißenburg (Bayern), Meitingen sind sechs größere, verkehrlich wichtige Stationen. Für sie wird ein Planungsvorrat geschaffen. Ziel ist die Realisierung in der nächsten Legislaturperiode.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. September 2024( PDF 146.65 Kb)
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