Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30. April 2019
1. Bayerisches Afrikapaket schlägt neues Kapitel in den Beziehungen Bayerns zu Afrika auf / Schwerpunkt auf wirtschaftlicher Entwicklung, schulischer und beruflicher Bildung, Wissenschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Verwaltung / Äthiopien als Modellregion, Fortführung der Arbeit in Tunesien, Südafrika und Senegal / 12,3 Mio. Euro pro Jahr für gezielte Projektförderung
1. Bayerisches Afrikapaket schlägt neues Kapitel in den Beziehungen Bayerns zu Afrika auf / Schwerpunkt auf wirtschaftlicher Entwicklung, schulischer und beruflicher Bildung, Wissenschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Verwaltung / Äthiopien als Modellregion, Fortführung der Arbeit in Tunesien, Südafrika und Senegal / 12,3 Mio. Euro pro Jahr für gezielte Projektförderung
Die Bayerische Staatsregierung schlägt mit dem heute beschlossenen Bayerischen Afrikapaket ein neues Kapitel in den Beziehungen Bayerns zu den Ländern Afrikas auf. Afrika ist ein Kontinent im Umbruch, der Herausforderungen, aber auch Chancen bietet. Das Bayerische Afrikapaket nimmt dabei die wichtigen Impulse der Reise des Ministerpräsidenten nach Äthiopien Mitte April 2019 auf. Die Staatsregierung will die Entwicklung einzelner afrikanischer Staaten gezielt unterstützen, ihre Eigenverantwortung stärken und langfristige Partnerschaften in ganz Afrika entwickeln. Äthiopien soll Modellland für die neue Zusammenarbeit Bayerns mit Afrika werden. Daneben sollen vor allem die bestehenden Beziehungen zu Tunesien, den südafrikanischen Regionen Westkap und Gauteng sowie Senegal fortgeführt und ausgebaut werden. Entsprechend den bayerischen Kernkompetenzen werden die inhaltlichen Schwerpunkte auf wirtschaftlicher Entwicklung, schulischer und beruflicher Bildung, Wissenschaft, Landwirtschaft, Umwelt sowie Verwaltung liegen. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind pro Jahr insgesamt 12,3 Mio. Euro für Projektförderungen vorgesehen.
Mit der Eröffnung des Bayerischen Afrikabüros in Addis Abeba/Äthiopien am 15. April 2019 hat die Staatsregierung bereits ein sichtbares Zeichen für ihr langfristiges Engagement gesetzt. Das Bayerische Afrikabüro ist Anlaufpunkt und Drehscheibe für den Austausch mit dem Kontinent, es unterstützt bei der Koordinierung der Aktivitäten und ist die feste Kontaktstelle Bayerns zu Äthiopien und zur Afrikanischen Union.
2. Schutzzone am Riedberger Horn wird im Alpenplan erweitert / Gleichzeitige Stärkung des naturnahen Tourismus und des Artenschutzes
Der Ministerrat setzt die Vorhaben des Koalitionsvertrags weiter um und macht die Änderung des Alpenplans rückgängig. Das Gebiet von 80 Hektar rund um das Riedberger Horn, das im Jahr 2018 aus der Schutzzone C herausgelöst und der Schutzzone B zugeordnet worden war, wird wieder in der höchsten Schutzzone C eingruppiert. In dieser Zone C sind Verkehrsvorhaben wie Bergbahnen oder Skiabfahrten unzulässig. Die damals als Ausgleich heraufgestuften Flächen bleiben darüber hinaus weiterhin der höchsten Schutzzone C zugeordnet. Dabei handelt es sich um 304 Hektar am Bleicherhorn und am Hochschelpen. Die Bayerische Staatsregierung setzt damit bewusst ein Zeichen für mehr Naturnähe.
Zugleich wird der Freistaat Bayern durch eine Reihe an Maßnahmen den naturnahen Tourismus, Artenschutz und die Biodiversität in der Region weiter stärken. Das Maßnahmenpaket mit dem Volumen von rund 20 Mio. Euro ist dazu bereits angelaufen. Damit sollen die Kommunen vor Ort zu Modelldörfern für einen modernen Ski- und Bergtourismus im Einklang mit der Natur weiterentwickelt werden. Wichtige Bausteine sind das neue Zentrum „Naturerlebnis alpin“, das Pilotprojekt „Innovative und umweltfreundliche Mobilität“ sowie die „Digitalen Hörnerdörfer Allgäu“.
3. Bürokratieabbau in Bayern kommt weiter voran / Bericht des Bürokratiebeauftragten / Bayerische Paragraphenbremse wirkt
Für die Bayerische Staatsregierung ist Bürokratieabbau eine wichtige und dauerhafte Aufgabe. Der Beauftragte für Bürokratieabbau, Walter Nussel, MdL, hat dem Ministerrat dazu über seine Tätigkeit seit April 2018 berichtet. Er steht Bürgern, Unternehmen und Verbänden bei unnötiger Bürokratiebelastung vergleichbar einem Ombudsmann zur Verfügung. Im Berichtszeitraum hat der Beauftragte für Bürokratieabbau die Reihe seiner Regionalkonferenzen in allen Regierungsbezirken zu Ende geführt, zahlreiche Vor-Ort-Termine absolviert und Eingaben einzelner Petenten beantwortet.
Bayern hat beim Bürokratieabbau bundesweit beachtete Standards gesetzt. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern, Kammern, Verbänden und der Wirtschaft durch Abbau von Bürokratie und unnötigen Vorschriften mehr Freiheit und Eigenverantwortung zu ermöglichen. Unter anderem werden Vorschriften und Vollzugshilfen dafür einem Praxis-Check unterzogen. Die Paragraphenbremse sorgt zudem dafür, dass die Zahl der Stammnormen weiter abnimmt. Aktuell gibt es in Bayern 242 Gesetze und 534 Verordnungen – das ist ein erneuter Rückgang um mehr als zwei Prozent binnen Jahresfrist.
4. Maßnahmen für effizientes Baucontrolling bei der Staatsbauverwaltung / Stabstelle begleitet Großbauprojekte
Der Freistaat Bayern investiert massiv in Hochbauprojekte. Aufgrund der boomenden Baubranche und damit knappen Verfügbarkeit von Architekten, Ingenieuren und Handwerkern sind die Planung und Durchführung insbesondere von Großbauprojekten eine besondere Herausforderung. Ziel ist, staatliche Hochbauprojekte trotzdem bestmöglich zu planen und zu begleiten.
So sollen beispielsweise vermehrt Generalplaner und Generalunternehmer eingesetzt und die juristische Unterstützung der Bauämter verstärkt werden. Kostensteigerungen, die aufgrund der derzeitigen Konjunktur teilweise nicht vermeidbar sind, sollen so früh wie möglich erkannt werden, um rechtzeitig Steuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Gleichzeitig sollen in Zukunft erwartete Baupreissteigerungen und Risikokosten bereits bei der Projektgenehmigung berücksichtigt werden. Großbauprojekte (ab 20 Mio. Euro) begleitet die Stabstelle Controlling im Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Regionales Controlling für große Projekte bis 20 Mio. Euro findet durch die Regierungen statt.
Die Bayerische Staatsbauverwaltung plant, baut und erhält die Gebäude des Landes, des Bundes und weiterer Bauherren wie Kirchen und Stiftungen. Die Bauverwaltung verantwortet derzeit mehr als 2.400 Hochbaumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 14 Mrd. Euro.
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Pressemitteilung-Nr.-85-vom-30.-April-2019( PDF 98.37 Kb)
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