Pressemitteilungen
1. Bayern stellt sich allen Formen des Antisemitismus und jeglichen Zweifeln am Existenzrecht des Staates Israel entschieden entgegen / Mit Gesamtkonzept „Jüdisches Leben und Bekämpfung des Antisemitismus“ und Gesamtkonzept „Erinnerungskultur“ frühzeitig weitreichende Maßnahmenpakete geschaffen
1. Bayern stellt sich allen Formen des Antisemitismus und jeglichen Zweifeln am Existenzrecht des Staates Israel entschieden entgegen / Mit Gesamtkonzept „Jüdisches Leben und Bekämpfung des Antisemitismus“ und Gesamtkonzept „Erinnerungskultur“ frühzeitig weitreichende Maßnahmenpakete geschaffen
Am 7. Oktober 2023 ermordeten Terroristen der Hamas rund 1.200 unschuldige Menschen in Israel und verschleppten über 250 Geiseln nach Gaza. Die Auswirkungen dieses 7. Oktober sind bis heute nicht nur im Nahen Osten, sondern auch weit darüber hinaus spürbar, denn die verbalen und körperlichen Aggressionen gegenüber Jüdinnen und Juden haben überall in der Welt deutlich zugenommen. Auch für Bayern wird mit einem Anstieg antisemitischer Straftaten gerechnet. Die Bayerische Staatsregierung sieht diese Entwicklung mit großer Sorge.
Der Freistaat Bayern stellt sich allen Formen des Antisemitismus und jeglichen Zweifeln am Existenzrecht des Staates Israel entschieden entgegen. Deshalb hat die Staatsregierung bereits frühzeitig und deutlich die Weichen gestellt und mit dem Gesamtkonzept „Jüdisches Leben und Bekämpfung des Antisemitismus“ ein weitreichendes Maßnahmenpaket geschaffen, das sich mit Nachdruck für den Schutz aller Jüdinnen und Juden in Bayern einsetzt. Eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) bündelt unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus seither die Maßnahmen des Freistaats.
Ein Schwerpunkt liegt hierbei in der Fortführung und Weiterentwicklung der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit. Ein Beispiel ist das im Bundesvergleich einzigartige Förderprogramm für Studienfahrten nach Israel (Bayerisch-Israelische Bildungskooperation), das eine Vielzahl von schulischen, außerschulischen und universitären Gruppen bei ihren Aufenthalten in Israel unterstützt. Da nach dem 7. Oktober 2023 Aufenthalte in Israel nicht mehr möglich waren, fanden digitale Begegnungen statt. Hinzu kamen Projekte wie der Besuch israelischer Jugendlicher aus überfallenen Kibbuzim an verschiedenen bayerischen Gymnasien oder ein Israel-Fachtag für 180 Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte im Bayerischen Landtag. Ferner gibt es zahlreiche weitere neu eingerichtete oder weiterentwickelte Projekte der Staatsregierung unter Federführung der jeweiligen Ressorts.
Im Jahr 2025 jähren sich das Ende des Zweiten Weltkrieges sowie die Befreiung der nationalsozialistischen Konzentrationslager zum 80. Mal. Es ist eine historische Verantwortung, nachfolgenden Generationen ein umfassendes Wissen über die Geschichte jüdischen Lebens und seine lebendige Vielfalt in Bayern zu vermitteln. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Erinnerung an die Schrecken der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Der Freistaat Bayern möchte die Orte, an denen Menschen in diesem Land so unvorstellbares Leid ertragen mussten, für künftige Generationen bewahren und sie unter anderem zu Lern- und Begegnungsorten weiterentwickeln. Im Rahmen des Gesamtkonzepts „Erinnerungskultur“ werden daher aktuell unter anderem die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg neugestaltet. Ebenfalls vorgesehen ist die erinnerungskulturelle Gestaltung des ehemaligen KZ-Außenlagers „Mühldorfer Hart“, die bald abgeschlossen werden kann. Zum Gesamtkonzept Erinnerungskultur zählen zudem die Entwicklung des Nürnberger Zeppelinfeldes und der Zeppelintribüne zu einem Lern- und Begegnungsort sowie unter anderem die Neukonzeption der Dauerausstellung des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände.
2. Ministerrat beschließt Regelung zur Einführung einer verpflichtenden Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen / Gesetzentwurf geht in die Verbandsanhörung
Bürger und Gemeinden in Bayern sollen finanzielle Teilhabemöglichkeiten an neuen Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhalten. Eine entsprechende Regelung zur Einführung einer solchen verpflichtenden Bürger- und Gemeindebeteiligung wurde im Kabinett heute beschlossen. Die ersten Eckpunkte wurden dort bereits im Juli vorgestellt. Die gesetzliche Regelung soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern und somit auch die Erfolgschancen für Wind- und Photovoltaik-Projekte zu verbessern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Vorhabenträger neuer Anlagen mit den jeweiligen Gemeinden über eine individuelle Beteiligungsvereinbarung einigen müssen. Im Ergebnis muss eine solche Vereinbarung eine finanzielle Beteiligung für alle beteiligungsberechtigten Gemeinden – d.h. bei Windenergieanlagen alle Gemeinden in einem 2,5 km-Radius um die Anlage und bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen die jeweilige Standortgemeinde –, sowie zusätzlich auch für deren Einwohner vorsehen. Das Angebot, das der Vorhabenträger hierfür vorzulegen hat, hat dabei einem Wert von insgesamt 0,3 Cent pro Kilowattstunde zu entsprechen. Für die Gemeinden sind davon 0,2 und für die Anwohner 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorzusehen. Dafür wird eine Vielzahl an Beteiligungsoptionen zur Auswahl gestellt (z. B. Beteiligung an der Projektgesellschaft, Angebot zum Kauf einer oder mehrerer Anlagen oder Anlagenteile, vergünstigte Stromtarife, Direktzahlungen an Gemeinden oder Bürger, finanzielle Beteiligung über Anlageprodukte). Auch eine Zahlung an betroffene Kommunen nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz, für die der Vorhabenträger vom jeweiligen Netzbetreiber eine Erstattung verlangen kann, kann Teil einer solchen Vereinbarung sein. Durch die große Gestaltungsfreiheit wird eine passgenaue Lösung vor Ort ermöglicht. Gleichzeitig sichert die vorgegebene Beteiligungshöhe eine angemessene Beteiligung der Gemeinden und Anwohner.
Wird innerhalb eines Jahres keine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen, kann beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein Antrag gestellt werden, um den Vorhabenträger durch Bescheid zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde zu verpflichten, die unter den beteiligungsberechtigten Gemeinden verteilt werden. Die Mittel, die den Gemeinden zufließen, haben diese zweckgebunden zur Steigerung der Akzeptanz bei ihren Einwohnern einzusetzen.
Neben zahlreichen bereits ergriffenen Maßnahmen setzt die Staatsregierung mit dieser Teilhabregelung einen Meilenstein zur Akzeptanzsteigerung und damit zur weiteren Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Nach der sich nun anschließenden Verbandsanhörung wird sich das Kabinett erneut mit dem Gesetzentwurf befassen, um dann den Entwurf in den Landtag einzubringen.
3. Bundesratsinitiative: Entbürokratisierung des Verfahrens der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB)
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung einem Gesetzesantrag des Freistaats Bayern im Bundesrat zur Änderung des 4. Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IV) und des Entgeltfortzahlungsgesetzes zugestimmt. Ziel der Bundesratsinitiative ist die Entbürokratisierung des Verfahrens der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB).
Aufgrund des seit 1. Januar 2023 geltenden eAUB-Verfahrens müssen die Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich
krankenversicherten Arbeitnehmer bislang elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen („Pull-Verfahren“). Dieses Prozedere ist in seiner aktuellen Ausgestaltung für die Wirtschaft zeit- und kostenintensiv. Es muss nach Auffassung der Staatsregierung angepasst werden, um eine bürokratiearme, kostensparende und zeiteffiziente Lösung bei der digitalen Übertragung der Daten zu schaffen. Dem kann nur ein so genanntes „Push-Verfahren“, das heißt die proaktive, automatisierte Datenübertragung durch die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeber gerecht werden. Dazu muss im SGB IV die Regelung zur Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten geändert werden. Flankierend dazu soll das Entgeltfortzahlungsgesetz für Fälle einer fehlenden Übermittlung im elektronischen Verfahren ergänzt werden. Österreich praktiziert ein solches Verfahren bereits erfolgreich.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung prognostiziert, der Wirtschaft werde durch das eAUB-Verfahren kein Erfüllungsaufwand entstehen. Vielmehr sei mit einer finanziellen Entlastung von knapp 550 Millionen Euro zu rechnen. Die Erfahrungen zeigen das Gegenteil. Die Betriebe kritisieren, das eAUB-Verfahren in seiner derzeitigen Form führe für sie zu einem unvertretbaren Arbeits- und Kostenaufwand. Dies stellt einen generellen Befund dar.
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Pressemitteilung Nr. 314 vom 8. Oktober 2024( PDF 137.32 Kb)
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