Bürgerbeauftragter
Sie haben Probleme mit einer Behörde? Sie fühlen sich von Ämtern missverstanden? Sie können nicht nachvollziehen, was die Behörde von Ihnen möchte? Der Bürgerbeauftragte Wolfgang Fackler, MdL, befasst sich mit Ihrem Anliegen und macht sich für eine einvernehmliche Lösung stark. Der Bürgerbeauftragte hilft Ihnen in Fällen, in denen Sie Schwierigkeiten in der Kommunikation oder im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung haben.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Seine Hilfe ist für Sie kostenfrei.
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Lebenslauf
Porträt: Wolfgang Fackler, MdL
Geboren am 7. April 1975 in München, verheiratet, zwei Kinder, römisch-katholisch
1994
Abitur am Gymnasium in Donauwörth, anschließend Wehrdienst
1995 bis 1997
Ausbildung zum Finanzwirt
1997 bis 2000
Tätigkeit als Finanzwirt am Finanzamt Augsburg-Stadt
1997 bis 2001
Studium der Rechtswissenschaften, Augsburg
seit 2001
Mitglied der Jungen Union
2002 bis 2004
Referendariat am Landgericht Augsburg
seit 2003
Mitglied der CSU
2004 bis 2007
Jurist bei der PricewaterhouseCoopers AG, München
2006/2007
Steuerberater-Examen
2007 bis 2008
Rechtsanwalt und Steuerberater in Augsburg
seit 2008
Stadtrat in Donauwörth
2008 bis 2013
Steuer-Jurist in der bayerischen Finanzverwaltung, zuletzt Leiter einer Betriebsprüfungsstelle
2009 bis 2019
CSU-Ortsvorsitzender in Donauwörth
2011 bis 2014
Sportreferent des Donauwörther Stadtrats
seit 7. Oktober 2013
Mitglied des Landtags
seit 2014
Kreisrat
seit 2015
stellvertretender Kreisvorsitzender CSU Donau-Ries
seit 8. November 2023
Beauftragter für Bürgeranliegen der Bayerischen Staatsregierung
Aufgaben
Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung unterstützt Sie, wenn Sie Probleme mit einer Behörde haben, sich missverstanden fühlen oder eine Entscheidung nicht verstehen. Er weist Behörden auf Missstände hin und zeigt Lösungen auf.
Als Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung nimmt er eine neutrale Stellung ein. Er ist niemandem gegenüber weisungsgebunden.
Der Bürgerbeauftragte beteiligt sich NICHT an Gerichtsverfahren, zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie an staatsanwaltlichen Ermittlungen. Das gleiche gilt, wenn Ihr Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren im Parlament behandelt wurde oder wird oder eine Entscheidung in kommunaler Selbstverwaltung getroffen wurde.
Kontakt
Senden Sie Ihr Anliegen direkt an Wolfgang Fackler über das Kontaktformular des Bürgerbeauftragten.
Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
Telefonisch erreichen Sie die Geschäftsstelle des Bürgerbeauftragten unter:
Telefon: 089-2165-2790
Per E-Mail übermitteln Sie Ihr Anliegen an:
buergerbeauftragter@bayern.de
mit den folgenden Angaben
- Anrede, Vorname, Name, die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig
- Kurze Beschreibung Ihres Anliegens: Worum geht es Ihnen?
- Kurze Beschreibung, wie der Bürgerbeauftragte Sie konkret unterstützen kann.