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Bürgerbeauftragter

Bürgerbeauftragter

Sie haben Probleme mit einer Behörde? Sie fühlen sich von Ämtern missverstanden? Sie können nicht nachvollziehen, was die Behörde von Ihnen möchte? Der Bürgerbeauftragte Wolfgang Fackler, MdL, befasst sich mit Ihrem Anliegen und macht sich für eine einvernehmliche Lösung stark. Der Bürgerbeauftragte hilft Ihnen in Fällen, in denen Sie Schwierigkeiten in der Kommunikation oder im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung haben.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Seine Hilfe ist für Sie kostenfrei.

Lebenslauf

Wolfgang Fackler, MdL.

Porträt: Wolfgang Fackler, MdL

Geboren am 7. April 1975 in München, verheiratet, zwei Kinder, römisch-katholisch

1994

Abitur am Gymnasium in Donauwörth, anschließend Wehrdienst

1995 bis 1997

Ausbildung zum Finanzwirt

1997 bis 2000

Tätigkeit als Finanzwirt am Finanzamt Augsburg-Stadt

1997 bis 2001

Studium der Rechtswissenschaften, Augsburg

seit 2001

Mitglied der Jungen Union

2002 bis 2004

Referendariat am Landgericht Augsburg

seit 2003

Mitglied der CSU

2004 bis 2007

Jurist bei der PricewaterhouseCoopers AG, München

2006/2007

Steuerberater-Examen

2007 bis 2008

Rechtsanwalt und Steuerberater in Augsburg

seit 2008

Stadtrat in Donauwörth

2008 bis 2013

Steuer-Jurist in der bayerischen Finanzverwaltung, zuletzt Leiter einer Betriebsprüfungsstelle

2009 bis 2019

CSU-Ortsvorsitzender in Donauwörth

2011 bis 2014

Sportreferent des Donauwörther Stadtrats

seit 7. Oktober 2013

Mitglied des Landtags

seit 2014

Kreisrat

seit 2015

stellvertretender Kreisvorsitzender CSU Donau-Ries

seit 8. November 2023

Beauftragter für Bürgeranliegen der Bayerischen Staatsregierung

Aufgaben

Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung unterstützt Sie, wenn Sie Probleme mit einer Behörde haben, sich missverstanden fühlen oder eine Entscheidung nicht verstehen. Er weist Behörden auf Missstände hin und zeigt Lösungen auf.

Als Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung nimmt er eine neutrale Stellung ein. Er ist niemandem gegenüber weisungsgebunden.

Der Bürgerbeauftragte beteiligt sich NICHT an Gerichtsverfahren, zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie an staatsanwaltlichen Ermittlungen. Das gleiche gilt, wenn Ihr Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren im Parlament behandelt wurde oder wird oder eine Entscheidung in kommunaler Selbstverwaltung getroffen wurde.

Kontakt

Senden Sie Ihr Anliegen direkt an Wolfgang Fackler über das dies ist ein externer Link Kontaktformular des Bürgerbeauftragten.

Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:

Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

 

Telefonisch erreichen Sie die Geschäftsstelle des Bürgerbeauftragten unter:
Telefon: 089-2165-2790

Per E-Mail übermitteln Sie Ihr Anliegen an:
buergerbeauftragter@bayern.de
mit den folgenden Angaben

  • Anrede, Vorname, Name, die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig
  • Kurze Beschreibung Ihres Anliegens: Worum geht es Ihnen?
  • Kurze Beschreibung, wie der Bürgerbeauftragte Sie konkret unterstützen kann.