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Allein in Deutschland ist nach Schätzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Geldwäsche bis zu 100 Milliarden Euro im Jahr auszugehen. Bayern verstärkt im Kampf gegen Geldwäsche seine Strukturen erneut und erweitert die Kompetenzen der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelten Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV) auf Geldwäsche.
Justizminister Georg Eisenreich und Innenminister Joachim Herrmann informieren am
Mittwoch, den 9. April 2025, um 10:00 Uhr,
bei der Generalstaatsanwaltschaft München, Raum 400,
Karlstraße 66, 80335 München
über die strafrechtliche Vermögensabschöpfung und die Weiterentwicklung der Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV) zur Bayerischen Zentralstelle Geldwäsche und Vermögensabschöpfung (ZGV). Justizminister Eisenreich wird die Ziele der ZGV darstellen. Innenminister Herrmann wird die Zahlen zur Vermögensabschöpfung und Geldwäsche bei der Landespolizei vorstellen. Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, wird die Struktur der ZGV näher erläutern und Leitende Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl, Leiterin der ZGV, herausgehobene Einziehungs- und Geldwäscheverfahren vorstellen. Vor Ort wird sichergestellte Tatbeute ausgestellt sein, insbesondere mehrere Kilogramm Gold, Luxusfahrzeuge und Luxusuhren.
Die Medien sind zu diesem Termin herzlich eingeladen. Es wird vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen.
Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).
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