Pressemitteilungen
- Eingriffe ins nationale Zulassungsrecht abwenden
- Keine jährliche Hauptuntersuchung, keine zusätzlichen Pflichten zur Erfassung des Fahrzeugeigentümers, Infrastruktur schützen
- Minister Bernreiter: „Keine zusätzlichen Belastungen für unsere Autofahrer durch immer neue EU-Bürokratie!“
Morgen werden die europäischen Verkehrsministerinnen und -minister um eine Positionierung zum EU-Straßenverkehrssicherheitspaket vom April 2025 ringen. Die EU-Kommission hatte eine Hauptuntersuchung für Pkw und Transporter ab einem Alter von zehn Jahren einmal im Jahr vorgeschlagen. „Meine Haltung ist ganz klar, keine Zusatzbelastungen unserer Autofahrer durch immer neue Anforderungen der EU“, betont Bayerns Verkehrsminister Bernreiter. Neue Bürokratie droht auch bei weiteren Eingriffen ins nationale Zulassungsrecht. „Eine verpflichtende Erfassung der Fahrzeugeigentümer würde zu erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Zulassungsbehörden führen, aber nicht zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit“, so Bernreiter.
Nach den Vorschlägen der EU-Kommission zur Straßenverkehrssicherheit wollen sich morgen auch die EU-Mitgliedstaaten positionieren. Die negativen Folgen der Eingriffe in nationale Prüfvorgaben brachte der bayerische Verkehrsminister jüngst bei EU-Verkehrskommissar Tzitzikostas in Brüssel vor: „Von einer Verkürzung des zweijährigen Prüfintervalls auf ein Jahr wären mehr als 23,4 Millionen Fahrzeuge in Deutschland betroffen. Dabei ist kein klarer Zusammenhang zwischen technischen Mängeln und Unfallzahlen belegt. Zusätzliche Kosten von jährlich rund 1,8 Milliarden Euro für unsere Autofahrer stehen damit in keinem Verhältnis. Wenn die Ratsposition darauf verzichtet, wäre das ein großer Verhandlungserfolg“, so Bernreiter.
Neue Bürokratie und Kosten drohen auch durch eine mögliche verpflichtende Erfassung des Fahrzeugeigentümers in den Registern. Der Vollzug liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. „Deutsche Zulassungsbehörden stellen keine Eigentumsverhältnisse fest, sondern hinterlegen lediglich den Halter in den Fahrzeugregistern. Der Verwaltungsaufwand für die schwierige Prüfung der privatrechtlichen Verhältnisse ist unverhältnismäßig. Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung im Juli 2025 auf Initiative Bayerns dieser Haltung angeschlossen“, so Bernreiter.
Daneben möchte sich der EU-Verkehrsrat auch zu Maßen und Gewichten von schweren Lkw und Bussen positionieren. Die EU-Kommission hatte im September 2023 eine höhere Achslast mit bis zu 12,5 Tonnen, ein um vier Tonnen höheres Gesamtgewicht und eine Anhebung der Fahrzeughöhe von 4,0 auf 4,3 Meter für emissionsfreie Lkw vorgeschlagen. „Verkehrssicherheit bedeutet auch die Verkehrsinfrastruktur zu schützen. Zu schwere und hohe Fahrzeuge können negative Folgen für das Sicherheitsniveau von Brücken, Straßen und Tunnel haben, wovon sowohl die Bundesfernstraßen als auch die nachgeordneten Straßennetze betroffen wären“, so Bernreiter.
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