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(03. Juli 2025) Hilgertshausen-Tandern (Lkr. Dachau) – „Wir zünden den Turbo für den Waldumbau“, mit diesen Worten gab Forstministerin Michael Kaniber heute bei Dachau den Startschuss für ein neuaufgelegtes, millionenschweres Förderprogramm. Damit verbunden ist eine komfortable volldigitale Abwicklung der Zuschüsse. „Mit der neugefassten Waldbauförderrichtlinie und dem neuen, digitalen Waldförderportal wollen wir Bayerns Wälder noch schneller fitmachen für den Klimawandel“, so die Ministerin.
Die Zuschüsse, die private Waldbesitzer und Kommunen für das Pflanzen und Pflegen zukunftsfähiger Wälder erhalten, hat die Ministerin dazu nochmals kräftig erhöht: Der Freistaat zahlt künftig bis zu 50 Prozent höhere Fördersätze als bisher und verstärkt damit den Anreiz, die Wälder fit für die Zukunft zu machen. Zusätzlich wird ein digitales Verfahren die Förderung beschleunigen. „Mehr Geld und einfachere, schnellere Wege, davon profitieren nicht nur unsere 700.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Bayern, davon profitieren alle Menschen im Freistaat. Denn stabile Zukunftswälder sind die Lebensgrundlage für unsere Gesellschaft – das wird in Zeiten des Klimawandels immer deutlicher“, so Kaniber.
Die neugestaltete Richtlinie „WALDFÖPR 2025“ geht zurück auf eine rund 40-jährige, erfolgreiche Tradition in der Forstverwaltung und ist die Basis für die Klimaanpassung der Wälder. Die Forstministerin erwartet sich einen kräftigen Schub für den Umbau instabiler Wälder und eine rasche Wiederaufforstung von Kahlflächen. In der Regel sind diese durch Stürme, Dürre und Borkenkäfer entstanden. „Wir sind beim Waldumbau gut unterwegs. Mehr als jeder zweite jüngere Baum in Bayern ist ein Laubbaum. Dank Unterstützung durch den Freistaat konnten Waldbesitzer und Kommunen seit 2008 bereits 114.000 Hektar neue Zukunftswälder schaffen. Auf diesem Erfolg ruhen wir uns allerdings keinesfalls aus. Der Klimawandel lässt uns schließlich auch keine Verschnaufpause. Wir wollen weiterhin Schritt halten und sogar noch schneller werden.“
Ab Anfang Juli können private Waldbesitzer und Kommunen einen Antrag für die WALDFÖPR 2025 stellen. Mit der neuen Richtlinie steigen beispielweise die Grundfördersätze für die Wiederaufforstung von 2,50 Euro/Pflanze auf 3,80 Euro/Pflanze, bei der Jungbestandspflege auf 650 – 1.000 Euro/Hektar (bisher 500 – 700 Euro/Hektar). Für das Sichern und Pflegen von Naturverjüngung gibt es künftig 1.300 Euro/Hektar (bisher 1.200 Euro/Hektar). Zu den Grundfördersätzen sind diverse Zuschläge möglich. So erhöhen sich im Schutzwald beispielsweise die Sätze nochmals um 50 Prozent, im Kleinprivatwald bis 20 Hektar um zehn Prozent. Ein Zusatz, um die Herausforderungen von kleinen Besitzgrößen und schwierigen Verhältnissen wie steilen Hanglagen besser auszugleichen.
Mit der neuen Richtlinie starten erstmals auch Maßnahmen zur Waldbrandprävention, zum Beispiel das Anlegen von Waldbrandschutzstreifen mit Laubbäumen oder von Waldbrandriegeln durch Entfernen von brennbarem Material. Sie werden, wie die Wiederaufforstung bezuschusst beziehungsweise mit 65 Prozent der entstehenden Kosten unterstützt.
Die waldbauliche Förderung wird künftig im „Waldförderportal“ abgewickelt. Waldbesitzer, deren Beauftragte und Verwaltung können die Förderanträge hier komfortabler und schneller bearbeiten. Das Portal ist eingebettet in die „iBALIS“- Umgebung der landwirtschaftlichen Förderung. Damit sind viele Grundbesitzer bereits vertraut. Die kostenfreie fachliche Beratung durch die Revierleiterinnen und Revierleiter im Wald vor Ort bleibt als bewährtes Fundament bestehen.
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