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Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Deutschland ist dem Übereinkommen 2013 beigetreten. Immaterielles Kulturerbe können sowohl Musik und Tanz, Bräuche, aber auch Naturwissen oder traditionelle Handwerkstechniken sein. Es wird von Generation zu Generation weitergegeben, lebt von der Gemeinschaft und wirkt identitätsstiftend. Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2025 können sich Gruppen, die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis und das Bundesweite Verzeichnis bewerben.
Interessierte und Antragsteller können sich bei der eigens dafür eingerichteten Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern informieren (ike@volkskunde.badw.de, Tel.: 089 – 51 55 61 44).
Nähere Informationen unter www.ike.bayern.de.
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