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„Jeder Meter neues Glasfaserkabel zählt: Eine moderne digitale Infrastruktur ist Grundpfeiler für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land und entscheidet über die Zukunftsfähigkeit der Kommunen. Ich freue mich, dass wir die Gemeinde Lisberg beim Breitbandausbau mit über 2,7 Millionen Euro tatkräftig unterstützen können. Damit werden weitere 529 Adressen mit zukunftsfähiger Glasfaser erschlossen. Der bayerische Gigabitausbau ist ein wunderbares Beispiel für die hervorragende Zusammenarbeit von lokaler und staatlicher Ebene in Bayern zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger vor Ort – gemeinsam setzen wir uns für eine leistungsstarke digitale Infrastruktur ein!“, so Finanz- und Heimatstaatssekretär Martin Schöffel bei der Übergabe des Förderbescheids an die Gemeinde Lisberg am Montag (18.11.).
Die Gemeinde Lisberg beweist ihr hohes Engagement für Bayerns Weg in eine Gigabitgesellschaft und erhält hierfür einen Bescheid nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Höhe von 2.768.899 Euro. Die Gemeinde beteiligte sich bereits am Ausbau nach der Bayerischen Breitbandrichtlinie sowie der Förderung der Glasfaseranschlüsse an öffentlichen Schulen, Plankrankenhäusern und Rathäusern. Im Rahmen aller Programme wurden Lisberg insgesamt 3,2 Millionen Euro an Breitbandmitteln des Freistaats zugesagt.
Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sogenannte „graue Flecken“). Bislang sind schon über 1.450 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, über 835 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. 70 Prozent aller bayerischen Haushalte sind schon gigabitfähig erschlossen, nach Abschluss aller laufenden Projekte werden es sogar 80 Prozent sein. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.
Aktuell verfügen bayernweit bereits über 99 Prozent der Haushalte über schnelles Internet gemäß EU-Definition (über 30 Mbit/s). Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.
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