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Pressemitteilung
19.05.2025
Nr. 90
Die Ministerin fügte hinzu: „An bewährten Ansätzen halten wir jedoch fest. So bleibt es beim klaren Schwerpunkt der Suchtprävention – auch bei Alkohol und Nikotin. Zugleich soll der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz weiter gestärkt werden. Ein Beispiel ist der Ausbau der Cannabis-Prävention an Schulen, um die Risiken durch den Kurs der ehemaligen Bundesregierung zu verringern.“
Gerlach kritisierte: „Die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken war vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch. Bayerns Gesundheitsministerium setzt darauf, dass dieser Fehler im Rahmen der für den Herbst vereinbarten Evaluierung dieses Gesetzes korrigiert wird und die neue Bundesregierung die aktuellen Cannabis-Regelungen zurücknimmt.“
Die Ministerin erläuterte: „Ein weiterer Schwerpunkt der Staatsregierung sind neben der Prävention wirksame Hilfen für Menschen, die bereits von einer Sucht betroffen sind. Dazu zählt die flächendeckende Versorgung opioidabhängiger Menschen mit Naloxon, das Leben retten kann. Die Staatsregierung unterstützt zudem die Weiterentwicklung niedrigschwelliger Suchthilfeangebote und fördert ihre Vernetzung. Betroffene können so dauerhaft ins Hilfesystem eingebunden werden.“
Gerlach ergänzte: „Dagegen lehnen wir Drogenkonsumräume weiter ab – und dafür gibt es gute Gründe. Hauptargument bleibt der Widerspruch, dass der Besitz und Erwerb von bestimmten Drogen strafrechtlich zu verfolgen ist, deren Konsum aber in solchen Einrichtungen staatlicherseits toleriert würde. Die Duldung derartiger rechtsfreier Räume gefährdet die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit.“
Der Präventionsbeauftragte für psychische Gesundheit und Sucht des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention, Professor Marcel Romanos, erläuterte: „Neben den substanzgebundenen Suchterkrankungen nehmen wir die Zunahme von Mediennutzungsstörungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sehr ernst. Soziale Medien, Computerspiele und Streamingdienste werden von immer mehr Kindern und Jugendlichen exzessiv genutzt – und wir sehen einen Zusammenhang mit psychischen Störungen. Es gilt, in den kommenden Jahren diese Entwicklung besser zu verstehen und wirksame Behandlungs- und Präventionsansätze zu entwickeln.“
Gerlach betonte: „Wir stellen den Menschen noch stärker als bisher in den Mittelpunkt. Erstmals wird in den neuen Grundsätzen ein umfassender Blick auf die Lebensphasen und Lebenswelten Konsumierender geworfen. Ziel ist es, für gesundes Auf- und Heranwachsen sowie Altern zu sensibilisieren und so einen nachhaltigen Beitrag zu einem suchtfreien sowie selbstbestimmten Leben zu leisten.“
Ein fachlicher Begleitband fasst den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, Hintergrundinformationen und den Status quo der Versorgungslage im Bereich Sucht mit bayerischem Bezug zusammen. Es werden neben umfassenden epidemiologischen Daten zu Konsum und Konsumstörungen insbesondere die Strukturen im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe dargestellt.
https://www.stmgp.bayern.de/Grundsaetze_der_Bayerischen_Staatsregierung_zu_Sucht_und_Drogen.
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