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Pressemitteilung
21.11.2025
Nr. 228
Gerlach wird am Freitag selbst in der Bundesratsdebatte zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in Berlin sprechen und die wesentlichen Forderungen aus bayerischer Sicht erneut vortragen. Die Ministerin führte aus: „Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zum KHAG bringt bereits wichtige Verbesserungen an der bisherigen Reform. Das ist gut und wichtig. Aber in einigen Punkten muss der Gesetzgeber im Sinne des Erhalts der flächendeckenden Versorgung noch einmal genauer hinschauen und das Gesetz nachschärfen.“
Gerlach erläuterte: „Zum Beispiel sollte es den Ländern als Planungsbehörden überlassen sein, wann räumlich eng beieinander liegende Einrichtungen desselben Krankenhausträgers als ein Krankenhausstandort zu gelten haben. Die derzeitige, zu eng gefasste Definition betrifft vor allem größere Häuser nicht nur in Bayern, denen dadurch ohne sachlichen Grund die Erfüllung der in den Leistungsgruppen festgelegten Voraussetzungen schwerer gemacht wird. Zudem müssen bestimmte Leistungsgruppen mit Blick auf die Geburtshilfe nachgebessert werden, um die bestehende strukturelle Unterfinanzierung dieses wichtigen Versorgungsangebots nicht weiter zu verschärfen.“
Die Ministerin bekräftigte: „Der aktuelle Gesetzentwurf gibt den Krankenhäusern bessere Planungssicherheit und den Ländern mehr Handlungsspielraum. Ich bin froh, dass wir unter der neuen Bundesregierung einiges erreicht haben, was vorher unmöglich schien. Das ist gut, dafür hat sich Bayern in den vergangenen Monaten entschlossen eingesetzt. Die Krankenhausreform wird so eindeutig praxistauglicher. Aber jetzt ist nicht der Moment zum Innehalten. Jetzt ist der Moment für Änderungen am Gesetz im Bundesrat. Die Gelegenheit sollten wir nutzen.“
Gerlach ergänzte: „Wir hoffen nun auf einen raschen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, damit die anhaltende Verunsicherung der Krankenhausträger ein Ende hat. Auch wir als Planungsbehörde brauchen eine belastbare gesetzliche Grundlage, auf der wir die Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung gemeinsam mit den Krankenhäusern gestalten können.“
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