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Drohnenflüge über Flughäfen und Kasernen: Sogenannte hybride Angriffe auf Deutschland, also verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten, nehmen zu.
Das Bundeskabinett hat heute (19. November) einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem die Bundeswehr mehr Befugnisse bei der präventiven Abwehr von Drohnen in Deutschland bekommen soll. Im absoluten Ausnahmefall sollen Drohnen auch abgeschossen werden. Aus Sicht des bayerischen Justizministers müssen neben den präventiven Regelungen auch die Straftatbestände im Staatsschutzstrafrecht auf den Prüfstand. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Ich begrüße die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts. Spionage und Sabotage haben sich zu einer ernsthaften Gefahr für unsere Demokratie entwickelt und werden gezielt eingesetzt, um Konflikte und Unsicherheit in Europa zu schüren. Deutschland steht als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat der Europäischen Union und wichtiger Unterstützer für die Ukraine und Israel im Fokus der Angriffe. Das deutsche Strafrecht wird den Herausforderungen der aktuellen Bedrohungslage für die innere und äußere Sicherheit nicht mehr ausreichend gerecht. Viele Straftatbestände stammen aus der Zeit des Kalten Krieges. Das Strafgesetzbuch muss daher dringend auf Reformbedarf überprüft werden.“
Bayern hat dazu gemeinsam mit Niedersachsen, Berlin und Thüringen erfolgreich einen Antrag bei der 96. Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 7. November in Leipzig eingebracht.
Ein zentraler Reformvorschlag betrifft Spionage-Drohnen. Sie kreisen über Kasernen, Rüstungsbetrieben oder kritischer Infrastruktur wie Flughäfen. Laut Medienberichten gab es allein im ersten Quartal dieses Jahres in Deutschland über 500 verdächtige Drohnenüberflüge. Der Nachweis, dass die Überflüge im Auftrag anderer Regierungen erfolgten, gestaltet sich strafrechtlich schwierig. Drohnen-Überflüge können daher häufig nur als Ordnungswidrigkeiten nach dem Luftverkehrsgesetz behandelt werden. Eisenreich: „Angesichts der wachsenden Gefahr sollten wir für diese Fälle einen neuen Straftatbestand für Drohnenflüge mit Spionage- oder Sabotagehintergrund prüfen.“
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