Bundesratssitzungen
Der Bundesrat hat einen Streckbetrieb der drei noch verbliebenen Kernkraftwerke Neckarwestheim II, Emsland und Isar II bis zum 15. April 2023 gebilligt. Bayern lehnt das Gesetz ab und fordert eine Verlängerung des Betriebs über den 15. April 2023 hinaus. In einer Protokollerklärung kritisierte die Staatsregierung erneut, dass der Beschluss den vitalen gesamtgesellschaftlichen Interessen der angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine weiterhin zu gewährleistenden Versorgungssicherheit, des Klimaschutzes und der Bezahlbarkeit der Energieversorgung nicht gerecht wird.
Mit der Stimme Bayerns hat der Bundesrat dem Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Die Staatsregierung begrüßt, dass die Wohngeldleistungen damit verbessert und der Empfängerkreis erweitert werden. Staatsminister Dr. Florian Herrmann kritisierte jedoch, dass die Bundesregierung den zahlreichen Vorschlägen der Länder zur Vereinfachung der Verfahren nicht nachgekommen ist. Herrmann bezeichnete das Gesetz als „Bürokratiemonster“, Verzögerungen bei der Auszahlung hat die Bundesregierung zu verantworten. Viele Haushalte mit geringem Einkommen sind darauf angewiesen, dass das verbesserte Wohngeld schnell ankommt.
Auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums standen zudem verschiedene Initiativen der Staatsregierung, die in die Länderkammer eingebracht wurden:
- Entschließung „Keine Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch die Hintertür“
Die Bundesregierung wird mit dieser Entschließung aufgefordert, die persönlichen Freibeträge so auszugestalten, dass bei Erwerbern aus dem engsten Familienkreis der überwiegende Teil, bei kleinen Vermögen der gesamte Erwerb, steuerfrei ist. Weiterhin wird eine gesetzliche Regelung gefordert, die es den Ländern gestattet, über wesentliche Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (Regionalisierungsgedanke). Hierfür spricht nicht zuletzt, dass das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausschließlich den Ländern zusteht.
Die unentgeltliche Übertragung von Vermögen, insbesondere Immobilien, im Wege der Erbfolge oder Schenkung unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer, wobei der Gesetzgeber einen persönlichen Freibetrag gewährt.
Die persönlichen Freibeträge wurden seit dem Jahr 2009 nicht mehr angepasst und haben aufgrund der massiv gestiegenen Immobilienpreise in den Ballungsräumen sowie der zuletzt hohen Inflation weitgehend ihre Wirkung verloren. Eine zusätzliche Verschärfung wird durch die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 geplante Änderung bei der Bewertung von Immobilien eintreten, welche dazu führen kann, dass sich ab dem 1. Januar 2023 im Erbfall oder bei Schenkung eine deutliche höhere Steuerbelastung ergibt. Laut Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann wäre dies „eine Steuererhöhung durch die Hintertür“.
zur BR-Entschließung / Antrag Bayerns
- Entschließung Verkehrsdatenspeicherung
Bayern setzt sich dafür ein, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeräumten Spielräume für die Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen schwere Verbrechen zu nutzen. Daher soll die Bundesregierung mit dieser Initiative aufgefordert werden, zeitnah einen Entwurf für eine Neuregelung der verpflichtenden Speicherung von Verkehrsdaten vorzulegen. Aus bayerischer Sicht ist eine verbindliche Verkehrsdatenspeicherung für die erfolgreiche Bekämpfung schwerer Straftaten, insbesondere von Kinderpornographie und Kindesmissbrauch, im digitalen Zeitalter aus rechts- und sicherheitspolitischer Sicht unverzichtbar.
zur BR-Entschließung / Antrag Bayerns
- Entschließung Schwellenwerte
Bayern fordert mit dieser Initiative, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene unverzüglich für eine inflationsbedingte Erhöhung der EU-Schwellenwerte in Vergabeverfahren einsetzt. Seit 28 Jahren sind die Schwellenwerte für europaweite Auftragsvergaben nahezu unverändert und deshalb dringend reformbedürftig: Die kräftige Verteuerung insbesondere von Bauleistungen in den vergangenen Jahren sowie der aktuelle Inflationsschub sorgen dafür, dass staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in einem komplexen und aufwendigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen müssen. Die alten Schwellenwerte sind nach 28 Jahren deshalb nicht mehr sachgerecht und praxistauglich. Die Staatsregierung fordert daher eine markpreisgerechte Anhebung der Schwellenwerte.
Hierdurch müssten künftig deutlich weniger Vergabeverfahren auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden. Der Verwaltungsaufwand und die Kosten sowohl auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber als auch auf Seiten der oftmals mittelständischen Auftragnehmer würden deutlich reduziert. Vor allem mit Blick auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit ihren tausenden kleinen Kommunen als öffentliche Auftraggeber mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen würde dies zu erheblichen Erleichterungen führen.
zur BR-Entschließung / Antrag Bayerns
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