Staatsminister Dr. Florian Herrmann
Ein Kabinettsmitglied im Range eines Staatsministers leitet die Bayerische Staatskanzlei. Neben der Medien-, Film- und Rundfunkpolitik koordiniert der Leiter der Staatskanzlei ressortübergreifend den Bürokratieabbau. Ferner ist er zuständig für die Bundesangelegenheiten des Freistaats Bayern.
Dr. Florian Herrmann war vom 12. November 2018 bis 10. Januar 2021 Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien. Seit 11. Januar 2021 ist er Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien.
Staatsminister Dr. Florian Herrmann
Porträt: Dr. Florian Herrmann, MdL
Geboren am 7. Dezember 1971 in Kelheim, verheiratet, katholisch
1978 - 1982
Grundschulbesuch in Ihrlerstein und Oberursel
1982 - 1985
Kaiserin-Friedrich-Gymnasium, Bad Homburg v.d.H.
1985 - 1991
Dom-Gymnasium Freising, 1991: Abitur am Dom-Gymnasium, Freising
1991 - 1995
Studium der Rechtswissenschaften in München, Frankfurt/Main und Bonn als Stipendiat der Bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk
1996
Prädikatsexamen in München
1996 - 1997
Master of Laws-Programm (LL.M.) an der University of Pennsylvania in Philadelphia, USA
1997 - 1999
Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt/Main über ein völkerrechtshistorisches Thema ("Das Standardwerk Franz von Liszt und das Völkerrecht") (Graduiertenförderung des Cusanuswerks)
seit 1998
Mitglied der CSU
1999 - 2001
Rechtsreferendariat in Landshut, Freising und Kelheim, Prädikatsexamen in München (Staatsnote)
1999 - 2003
Geschäftsführer des CSU-Ortsverbandes Freising
2001 - 21. März 2018
Rechtsanwalt
2001 - 2007
Stellvertretender Kreisvorsitzender CSU-Kreisverband Freising; 2002: Landratskandidatur im Landkreis Freising
2003 - 2007
CSU-Ortsvorsitzender in Freising
2003
Gründung einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei
seit 2007
Kreisvorsitzender CSU-Kreisverband Freising
seit 20. Oktober 2008
Mitglied des Landtags
2010 - 2011
Vorsitzender (ab 17. März 2011) Untersuchungsausschuss BayernLB/HGAA
2010 - 2018
Herrmann & Mey Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Freising
2013
Vorsitzender Untersuchungsausschuss Fall Mollath
2013 - 2018
Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport
seit 2013
Präsident der Landesverkehrswacht Bayern e.V.
seit 2013
Bezirksvorsitzender des CSU-Arbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit Oberbayern
2014 - 2017
Stellvertretender Vorsitzender Untersuchungsausschuss Modellbau
21. März bis 12. November 2018
Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister für Bundesangelegenheiten
12. November 2018 bis 10. Januar 2021
Leiter Staatskanzlei, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien
seit 11. Januar 2021
Leiter Staatskanzlei, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
,,Die Aufgabe des Leiters der Staatskanzlei ist eher die eines Generalisten. Man muss in diesem Amt die Menschen mögen, und wenn die Menschen einen zurückmögen, ist schon viel erreicht.,,
Staatsminister Dr. Florian Herrmann, MdL
Stellung und Aufgaben
Ein Kabinettsmitglied im Range eines Staatsministers leitet die Bayerische Staatskanzlei.
Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Medien- und Rundfunkpolitik. Die Bayerische Staatsregierung verbessert nachhaltig die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Medien und Rundfunk im Freistaat, stärkt den Medienstandort Bayern, setzt sich für eine vielfältige regionale und lokale Rundfunklandschaft ein und fördert zahlreiche Projekte zur Medienkompetenz.
Seit 8. November 2023 ist die Zuständigkeit für Filmpolitik und Filmförderung hinzugekommen.
Darüber hinaus koordiniert er die ressortübergreifenden Aufgaben des Bürokratieabbaus und setzt neue Impulse, damit Bayern bundesweit Vorreiter bei Deregulierung und Bürokratieabbau bleibt.
Der Leiter der Staatskanzlei ist auch zuständig für den Bereich Bundesangelegenheiten. Insbesondere obliegt ihm die Stimmführung und Vertretung Bayerns im Bundesrat. Neben München hat er seinen Dienstsitz in Berlin bei der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund.
Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern
Freistaat setzt sich für starke Bundeswehr ein / Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern schafft optimale Rahmenbedingungen für Bundeswehr, Soldatinnen und Soldaten sowie Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Der andauernde Krieg Russlands in der Ukraine und die Drohungen Putins gegen den Westen machen deutlich: Deutschland braucht wieder eine starke Bundeswehr, die fähig ist, unser Land zu verteidigen. Gleichzeitig muss Deutschland seine Verpflichtungen im NATO-Bündnis erfüllen. Um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung wiederherzustellen, sind Änderungen in vielen Bereichen staatlichen Handelns notwendig.
Zuständig für die Umsetzung der sicherheitspolitischen Zeitenwende ist in erster Linie der Bund. Bayern setzt sich beim Bund seit vielen Jahren u.a. mit Initiativen im Bundesrat für eine langfristig verlässliche Finanzierung der Bundeswehr und für Planungssicherheit auch für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ein. Wo die Länder in eigener Zuständigkeit zur Stärkung der Bundeswehr und damit zum Schutz Deutschlands beitragen können, geht Bayern als erstes Bundesland voran. Dazu hat die Staatsregierung am 23. Januar 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern auf den Weg gebracht, der am 17. Juli 2024 vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde und zum 1. August 2024 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz enthält Änderungen in zahlreichen Bereichen des Landesrechts, um die Bundeswehr bei der Bewältigung der neuen Hauptaufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung wieder zu stärken. Durch verbesserte Rahmenbedingungen und verringerte bürokratische Aufwände wird Bayern zudem noch attraktiver als Standort für die Bundeswehr und die verbündeten Streitkräfte sowie für die forschungsintensive Sicherheits- und Verteidigungsindustrie:
- Der Krieg in der Ukraine zeigt, wie wichtig z.B. modernste Flugabwehrsysteme und das Beherrschen disruptiver Technologien für den Schutz unserer Bevölkerung sind. Der Transfer von Know-how und die Ausbildung von Fachkräften durch die Hochschulen sind elementar dafür, dass sich unsere Demokratie gegen Bedrohungen von außen verteidigen kann. Deshalb wollen wir die Forschung zu Zwecken der Landes- und Bündnisverteidigung fördern, z.B. im Bereich KI, Robotik, Drohnen und Cyberwaffen. Dafür ist es essenziell, dass die Hochschulen mit den Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb ein Kooperationsgebot für die Hochschulen vor und, wenn es aus Gründen der nationalen Sicherheit erforderlich ist, auch eine Kooperationspflicht. Zugleich wird klarstellt, dass es an Bayerns Hochschulen auch künftig keine Zivilklauseln geben wird, die Forschung zu militärischen Zwecken verbieten. Mit diesen Regelungen werden die Bundeswehr und auch Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – die industrielle Basis unserer Verteidigung und Sicherheit – gestärkt.
- Die Bundeswehr gehört in die Mitte unserer Gesellschaft und muss auch im schulischen Bereich unter bestimmten Rahmenbedingungen sichtbar sein. Im Bereich der politischen Bildung sollen alle staatlichen Schulen mit den Jugendoffizieren sowie den „Blaulichtorganisationen“ zusammenarbeiten. Zudem sollen sie bei Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung ihre Ausbildungs-, Berufs- und Dienstmöglichkeiten vorstellen dürfen. Denn eine starke Bundeswehr braucht Nachwuchs. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Wiedereinführung der Wehrpflicht, sind Möglichkeiten der Information über Einsatzmöglichkeiten unverzichtbarer Baustein für die Personalgewinnung der Bundeswehr. Zugleich wird mit der Regelung klar unterschieden zwischen dem Zweck des Zugangs zu den Schulen. Eine Vermischung aus politischer Bildung und Anwerbung für den Dienst in der Bundeswehr wird es auch künftig nicht geben.
- Ein weiterer Schlüsselfaktor für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und auch für künftige Standortentscheidungen ist die militärische Infrastruktur. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts ist diese Notwendigkeit immer weiter in den Hintergrund des öffentlichen Bewusstseins gerückt. Künftig soll Verteidigung bei der Landesplanung wieder „mitgedacht“ und stärker berücksichtigt werden. Dies ist eine strukturelle Voraussetzung dafür, dass die Bundeswehr die nötigen Einrichtungen für die Landes- und Bündnisverteidigung vorhalten und auch ihre „Drehscheibenfunktion“ im Herzen des europäischen Kontinents für die NATO erfüllen kann.
- Die militärische Infrastruktur in Deutschland erfordert Milliarden-Investitionen für moderne Kasernen, Depotstrukturen und Verwaltungseinheiten. Es gibt bundesweit einen Investitionsstau, der nur schwer aufzulösen ist. Bayern ist bereits Vorreiter mit Maßnahmen zur Beschleunigung des militärischen Bauens. Der Gesetzentwurf sieht nun zusätzlich den Abbau bürokratischer Hürden für das militärische Bauen vor. Bauvorhaben der Bundeswehr auf Militärgelände werden verfahrensfrei gestellt, und die Bundeswehr von örtlichen Bauvorschriften der Standortgemeinden freigestellt. Diese Entbürokratisierung und Deregulierung ermöglicht Wiederholungsplanungen und fördert serielles Bauen, was Kosten senken und Bauvorhaben beschleunigen wird. Außerdem werden so die Bauaufsichtsbehörden entlastet.
- Entlastet wird die Bundeswehr auch beim Denkmalschutz. Auf Militärgelände werden die Anforderungen herabgesetzt, damit die Gebäude von den Streitkräften flexibel und entsprechend des militärischen Bedarfs genutzt werden können. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage für ein kooperatives Zusammenwirken von Militär und Denkmalschutz, in dem die militärische Nutzbarkeit Vorrang erhält.
Das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr ist das erste Gesetz eines deutschen Landes zur Stärkung der Streitkräfte und der Landes- und Bündnisverteidigung. Der Freistaat Bayern setzt damit in seinem eigenen Wirkungsbereich die sicherheitspolitische Zeitenwende um und setzt ein klares Signal der Unterstützung an die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
Bürokratieabbau und Deregulierung
Bilanz zum Fortschritt des Bürokratieabbaus
Bayerns Stärke sind seine Menschen. Nicht der Staat schafft Zukunft, sondern die Bürgerinnen und Bürger. Ihnen will die Staatsregierung die nötigen Freiräume mit dem Abbau von Bürokratie und unnötigen Vorschriften bieten. Staatsminister Dr. Florian Herrmann koordiniert als Leiter der Staatskanzlei die ressortübergreifenden Aufgaben des Bürokratieabbaus und setzt neue Impulse, damit Bayern bundesweit Vorreiter bei Deregulierung und Bürokratieabbau bleibt.
Seit dem Jahr 2002 wurden über 50 Prozent aller bayerischen Gesetze und Verordnungen gestrichen! Bayern ist heute eines der Länder mit den wenigsten Gesetzen. Das heißt: weniger Regelungen und eine spürbare Entlastung für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft. Wir meinen es ernst mit mehr Freiraum für aktiven Bürgersinn und Unternehmergeist.
Die Paragrafenbremse (PDF) ist ein Erfolgsmodell. Seit der aktuellen Legislaturperiode gilt statt „Eins rein, eins raus“ die verschärfte Anforderung „Eins rein, zwei raus“. Das betrifft neue Gesetze und Verordnungen, nicht die bloße Änderung bestehenden Rechts. Nur das zwingend Erforderliche wird gesetzlich verankert. Ziel ist, die Zahl der Gesetze und Verordnungen weiter zu verringern. Gleichzeitig achten wir darauf, die Vorgaben prägnant, leicht verständlich und transparent zu halten. Gesetze und Verordnungen unterliegen der Prüfung durch die Zentrale Normprüfstelle in der Staatskanzlei.
Die Entwicklung der bayerischen Gesetze und Verordnungen kann öffentlich zugänglichen Quellen, namentlich dem über die Verkündungsplattform Bayern abrufbaren Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) und dem Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl.) entnommen werden.
Das Instrument des Praxis-Checks, mit dem sichergestellt werden soll, dass landesrechtliche Normen verständlich und gut anwendbar sind, führen wir konsequent fort. Neue Vorschriften werden dabei in geeigneten Fällen im Rahmen eines Planspiels mit Anwendern und Betroffenen auf Praktikabilität getestet ( Ziffer 2.3 Organisationsrichtlinien).
Zusätzlich hat die Staatsregierung in der neuen Legislaturperiode den Digitalcheck eingeführt, mit dem jedes Gesetz und jede Verordnung vorab auf ihre Digitaltauglichkeit geprüft werden soll. Auf diese Weise wollen wir den Weg zu einem zukunftsfähigen und digitalen Landesrecht und einer entsprechend digitalen Verwaltung bereiten.
Die Staatsregierung hat Walter Nussel, MdL, im November 2023 erneut als Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung ernannt. Er entwickelt als unabhängiger Berater im Austausch mit den Staatsministerien Vorschläge zum Abbau von Bürokratie und steht Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verbänden bei unnötiger Bürokratiebelastung vergleichbar einem Ombudsmann zur Verfügung.
Seit Juni 2022 berät und unterstützt zudem der Bayerische Normenkontrollrat die Staatsregierung u. a. in den Angelegenheiten der Deregulierung und des Normabbaus. Er soll auch Vorschläge zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung abgeben.
Bereits im Februar 2020 haben die Staatsregierung und die Wirtschaftsverbände gemeinsam den Pakt für Freiheit – Bayerischer Weg zu weniger Bürokratie beschlossen.
Der Pakt für Freiheit bündelt die vielfältigen Aktivitäten der Staatsregierung beim Bürokratieabbau im Bereich der Wirtschaft und leitet einen bundesweit einmaligen Paradigmenwechsel ein hin zu einer stärker partnerschaftlichen, kooperativen statt hoheitlichen Verwaltung. Rechtsetzung und Verwaltung sollen näher am Bürger, praxistauglicher und wirtschaftsfreundlicher werden.  Die Staatsregierung setzt damit ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrages um getreu dem bayerischen Leitspruch „Leben und leben lassen.“ Der Pakt für Freiheit soll sich gezielt auf die Entlastung besonders bürokratieempfindlicher und zugleich gesellschaftlich besonders wichtiger Gruppen fokussieren: kleine und mittelständische Unternehmen.
Die Staatsregierung hat außerdem eine Offensive zur Erleichterung von Brauchtums- und Vereinsfeiern durchgeführt. Zentraler Baustein ist der Leitfaden für Vereinsfeiern, der aufgrund großer Nachfrage bereits in dritter Auflage vorliegt. Der Leitfaden beantwortet Fragen rund um die Veranstaltung von Vereinsfeiern und gibt in verständlicher Sprache einen Überblick über ihre richtige Organisation und sichere Durchführung. Die Arbeit der Ehrenamtlichen soll so spürbar erleichtert werden.
Ergänzend gibt es in der Bayerischen Staatskanzlei ein Sorgentelefon Ehrenamt. Unter der Telefonnummer 089/1222212 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de kann sich jeder ehrenamtlich Tätige direkt bei der Staatskanzlei melden, wenn er Probleme bei der Planung und Organisation von Vereins- und Traditionsfeiern hat.
Für allgemeine Fragen rund um das Thema Ehrenamt steht auch das zuständige Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Beratungs- und Hilfsangeboten zur Verfügung.
Daneben unterstützt als unabhängige direkte Ansprechpartnerin die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt, Gabi Schmidt, MdL, alle Akteure ehrenamtlichen Engagements. Anliegen können direkt per E-Mail an ehrenamtsbeauftragte@stmas.bayern.de gerichtet werden.
Links & Downloads: Bürokratieabbau und Deregulierung
Mediathek: Dr. Florian Herrmann
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