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Bayern setzt ein deutliches Zeichen der Anerkennung für Heilpädagogische Förderlehrer und Unterrichtshilfen.
Die Arbeit an Förderschulen erfordert besonderes Engagement, hohe fachliche Kompetenz und großen persönlichen Einsatz – diesem Anspruch trägt der Freistaat Bayern nun mit einer zusätzlichen finanziellen Anerkennung Rechnung. Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist für Heilpädagogische Förderlehrkräfte sowie Heilpädagogische Unterrichtshilfen eine monatliche Zulage in Höhe von 100 Euro vorgesehen.*
Auch Kultusministerin Anna Stolz hat sich maßgeblich für eine bessere finanzielle Anerkennung dieser Berufsgruppen eingesetzt: „Die Beschäftigten an unserer Förderschulen leisten tagtäglich Herausragendes für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. Diese anspruchsvolle Arbeit verdient besondere Anerkennung. Mit der neuen Zulage setzen wir ein starkes Signal der Wertschätzung, das an der richtigen Stelle ankommt. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Arbeit in diesem so wichtigen pädagogischen Bereich noch attraktiver wird.“
Zur Arbeit von Heilpädagogischen Förderlehrern und Heilpädagogischen Unterrichtshilfen
Heilpädagogische Förderlehrer (HFL) und Heilpädagogische Unterrichtshilfen (HPU) an Förderschulen und Schulvorbereitenden Einrichtungen leisten wertvolle und unverzichtbare Unterstützung im Einsatz an bayerischen Förderschulen. Sie unterstützen die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit. Im Rahmen eines mit den Lehrkräften für Sonderpädagogik gemeinsam erstellten Gesamtplans wirken sie bei Erziehung, Unterricht und Beratung von behinderten und von einer Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen mit. Sie nehmen diese Aufgabe selbstständig und eigenverantwortlich wahr und wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit.
Möglichkeit der Qualifizierung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik (im Rahmen eines Modellversuchs)
Mit dieser Qualifizierung eröffnet sich die Möglichkeit einer hochwertigen Weiterqualifizierung für HPU und HFL. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
* (vorbehaltlich der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2026/2027 durch den Bayerischen Landtag)
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